Laut Statistik werden die meisten Fahrräder aus Wohnhäusern oder auf der Straße davor entwendet, dicht gefolgt von Bahnhöfen und Haltestellen. An der Uni, Schule oder beim Einkaufen ist die Diebstahlquote vergleichsmäßig sehr gering. In unserem Beitrag rund um das Thema Fahrraddiebstahl haben wir über Möglichkeiten informiert, wie du dein Bike bestmöglich vor fremdem Zugriff schützen kannst. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es aber dennoch passieren, dass ein*e Dieb*in zuschlägt. Was jetzt?! Wir liefern Antworten.
1. Anzeige erstatten
Den Diebstahl solltest du so schnell wie möglich bei der Polizei zur Anzeige bringen, um den Anspruch auf Versicherungsschutz beizubehalten. Bringe dazu den Personalausweis, einen Kaufvertrag oder eine Rechnung sowie Versicherungsschein und den Fahrradpass mit, den du im Idealfall digital hinterlegt hast und in den sämtliche Fahrraddaten wie Marke, Modell, Farbe, und Komponenten wie Schaltungsteile, Sattel, Lenker, Gabel Rahmendämpfer usf. eingetragen sind. Es empfiehlt sich, auch Aufkleber oder sonstige Auffälligkeiten zu vermerken. Wahrscheinlich musst du auch beantworten, ob und wie das Rahrrad gesichert war. Bei einigen Gemeinden kann das Prozedere online erledigt werden.
Erwischst du einen Langfinger in flagranti, darfst du die Person notfalls auch mit Gewalt daran hindern, das Schloss zu zerstören und davonzufahren. Bis zum Eintreffen der Polizei darfst du sie theoretisch “vorläufig festnehmen”, allerdings solltest du dich keinesfalls selbst in Gefahr bringen oder strafbar machen. Womöglich ist die Person bewaffnet oder in einer Gruppe unterwegs. Sprich nach Möglichkeit Vorbeigehende an, die den Diebstahl bezeugen können und versuche, dir das Aussehen der Täter zu merken.
2. Versicherung
Melde den Diebstahl auch deiner Hausrat- oder Fahrradversicherung. Je nach Vertrag deckt die Police Diebstahl ab, der nicht nur zuhause, sondern an öffentlichen Orten oder auf der Arbeit passiert ist. Unter Umständen benötigst du hier ebenfalls einen Kaufbeleg und einen Beleg der polizeilichen Anzeige. Wenn das geknackte Fahrradschloss noch da ist, kannst du es ebenfalls einreichen, um etwa grobe Fahrlässigkeit (sprich: das Rad oder Elektrofahrrad unabgeschlossen stehen lassen) auszuschließen.
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3. Eigeninitiative
Oft genug wird das Fahrrad nach dem Diebstahl ganz in der Nähe wieder abgestellt. Halte die Augen offen und teile einen Aufruf zur Suche in lokalen Social Media Gruppen, Nachbarschaftsgruppen oder Flyern und Plakaten an der Stelle, wo das Fahrrad zuletzt gewesen ist oder im Supermarkt und der Bäckerei um die Ecke. Auch im örtlichen Fundbüro kannst du nachfragen.
Findest du das Fahrrad Wochen später ganz unverhofft auf einem Flohmarkt, einer Schule oder auf einem Grundstück wieder, darfst du es allerdings nicht einfach so an dich nehmen. Informiere die Polizei, die sich um die Wiederherstellung der Besitzverhältnisse kümmert. Nimm auch mit der Versicherung Kontakt auf. Hat diese bereits eine Entschädigung ausgezahlt, musst du den Betrag unter Umständen nicht komplett zurückerstatten, falls das Bike zum Beispiel mit einer Beschädigung wieder auftaucht.
Auch wenn der Schock erstmal groß ist: Ein gestohlenes Fahrrad muss nicht zwangsläufig verloren sein, und mit den richtigen Schritten kann man die Wahrscheinlichkeit einer Wiederbeschaffung deutlich steigern.