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Beleuchtung

Licht an! Laut §67 Abs.1 StVZO aus dem Jahr 2013 müssen Fahrräder für den Betrieb des Scheinwerfers entweder mit einem Dynamo (5W, 6V) oder mit einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein.
In dieser Kategorie finden Sie sowohl StVZO zugelassene Fahrradbeleuchtung, sowie Freizeitlichter und Taschenlampen. In jeder Preisklasse werden Sie die passende Leuchte finden. Dank der neuen LED Technologie sind Betterielampen leichter, heller und kompakter geworden. Ob Sie Ihre Beleuchtung mit Akku oder Dynamo betreiben wollen, hängt von den jeweiligen Anforderungen an das Licht ab. Nabendynamos sind im Gegensatz zu alten Felgendynamos viel effizienter, wartungsärmer und störungsunanfälliger.

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